»Schweigen ist die Beweisführung mit anderen Mitteln«
(Che Guevara)

Die Strafprozeßordnung gewährt jedem Beschuldigten das unabänderliche Recht, sich zu einem Tatvorwurf nicht äußern zu müssen. Oftmals ist das Schweigen des Beschuldigten die beste Waffe im Kampf um seine Rechte gegen die Strafverfolgungsorgane. Der Mandant wird nur dann seinen »Sieg« erringen, wenn sein Verteidiger mit den richtigen Mitteln, strategisch durchdacht, im entscheidenden Augenblick handelt. Gerade zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens bieten sich der Verteidigung ganz erhebliche Möglichkeiten dem Verfahrensverlauf eine (gewünschte) Richtung zu geben. Wie etwa das Hinwirken auf eine Verfahrenseinstellung oder die Ausklammerung von Tatbeständen.
Das Strafverfahren an sich ist damit vielschichtig und einzelne Folgen seiner Handlungen kann der Beschuldigte nicht abschätzen.

Ich vertrete die Auffassung, daß ich als Strafverteidiger dem Mandanten nicht allein im Verfahren selbst beistehe, sondern mein Verständnis lebt von der umfassenden Annahme des Mandats. So arbeite ich eng mit qualifizierten Kollegen anderer Fachrichtungen, wie Ärzten, Verkehrsgutachtern, Psychologen und anderen sozialen Beratungsstellen zusammen.

Kämpferisch, allein an Ihrem Interesse ausgerichtet, streite ich für Ihr gutes Recht!!!

24-Stunden Notruf-Telefon: 01 77 - 721 43 25
(beispielsweise Verhaftung, Hausdurchsuchung)


 
 
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