ICH BERATE SIE UMFASSEND IN ALLEN FRAGEN ZU

  • Straf- und Strafprozeßrecht
    insbesondere Verkehrsstrafrecht und Betäubungsmittelstrafrecht


  • Strafvollstreckungsrecht

  • Ordnungswidrigkeiten
    insbesondere Verkehrsbußgeldsachen


  • Führerscheinrecht
    insbesondere Verfahren nach FE-Entzug und EU-Führerschein


  • Allgemeinem Zivilrecht


1. ERMITTLUNGSVERFAHREN

Das Verfahren dient der Feststellung, ob an einem Anfangsverdacht, der etwa durch eine Strafanzeige der Polizei bekannt geworden ist, etwas dran ist.
Das Ende dieses Verfahrens stellt die staatsanwaltliche Abschlußverfügung dar, in der der zuständige Staatsanwalt entscheidet, wie das Verfahren weiter zu führen ist. So wird das Verfahren bei fehlenden Nachweis eines hinreichenden Tatverdachtes eingestellt, oder aber es kommt zu Einleitung eines Strafbefehlsverfahren (s.u.) oder zur Erhebung der Anklage (s.u.)
In diesem Verfahrensabschnitt besteht für die Verteidigung die größte Chance gezielt auf den weiteren Verlauf des Verfahrens zugunsten des Beschuldigten einzuwirken.

2. HAUPTVERFAHREN

In der (meist) öffentlichen Hauptverhandlung wird die Staatsanwaltschaft versuchen den in der Anklageschrift erhobenen Vorwurf durch Beweisführung zur Überzeugung des Gerichts zubringen.
Das Gericht wird auf Grundlage der Hauptverhandlung zu einer Entscheidung in Form des Urteils gelangen und die gefundene Strafe/Rechtsfolge aussprechen. Gegen das Urteil ist innerhalb der Frist von 1 WOCHE Rechtsmittel einzulegen (nach der jeweiligen Instanz können dies Berufung oder Revision oder NUR die Revision sein).

3. STRAFVOLLSTRECKUNG

Aufgrund des Urteils erfolgt die Vollstreckung der ausgesprochenen Strafe (Geld- oder Freiheitsstrafe). Der Freiheitsentzug wird in einer Justizvollzugsanstalt (anders bei Jugendlichen/Heranwachsenden) vollstreckt. Auch in diesem Verfahrensstadium ist der Inhaftierte nicht rechtlos gestellt. Vielmehr besteht u.a. die Möglichkeit des offenen Vollzugs, Vollzugslockerungen (wie Urlaub) die Anwendung der 1/2- oder 2/3 -Regelung.

 
 
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